Moderne Wellness =
Ästhetische Plastische
Chirurgie vom Facharzt für mehr Wohlgefühl
Bereits im 6. Jahrhundert
v. Chr. machten in Indien "plastische Chirurgen" durch die
sensationelle Rekonstruktion der menschlichen Körperoberfläche
von sich reden: Ihnen gelang der überlieferung zufolge die erste
Nasenersatzplastik. Von Indien aus verbreitete sich die hohe Kunst der
filigranen Wiederherstellung von Form und Funktion auch in andere Länder.
In den letzten 30 Jahren hat sich unsere Gesellschaft
und der Medizinbereich sehr stark gewandelt. Neue Werte und neue Kommunikationsbereiche
(z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) sind entstanden.
Gesetzesänderungen wie z. B. Die Gesundheitsreform, Änderung
des Heilmittelwerbegesetzes etc. waren die Folgen.
Diese Änderungen bewirkten, dass auch neue Begriffe
und Facharztbereiche entstanden. Zugleich sorgten diese Veränderungen
auch zu Verwirrungen und neuen Begrifflichkeiten. Ein Beispiel hierfür
ist der Begriff „Schönheitschirurgie“, der gesetzlich
nicht definiert ist – aber er wird oft im Volksmund verwendet.
Da durch die große Medienpräsenz
immer wieder kommuniziert wird, dass bei „Ästhetischen Eingriffen“ das
große Geld verdient wird, wechselte so mancher Allgemeinarzt
oder Zahnarzt sein Praxisschild zum „Schönheitschirurgen“.
Das Interesse stiegt auch bei Berufseinsteigern:
Umfasste die Fachvereinigung Deutsche Gesellschaft der Plastischen,
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (ehemals VDPC) im Jahre 2001 noch deutschlandweit
300 Mitglieder, so findet man mittlerweile allein in Bayern um
die 50 Fachärzte für Plastische Chirurgie.
Durch die europäische Harmonisierung wird alles
noch wesentlich komplexer, da im Ausland andere Haftungsgrenzen, Zulassungsbestimmungen,
Hygienevorschriften, etc. gelten.
Da die Zahl der Interessenten an optischen Veränderungen
ständig stieg, hat sich ein neuer Markt entwickelt: Die Schönheitschirurgie.
Ein sich stark entwickelnder Markt brachte auch neue
Probleme mit sich. Steigende Konkurrenz brachte auch die Marketingspezialisten
auf den Markt. Da Vertrieb und Marketing immer an Erfolgszahlen gemessen
wird, wurden neue „Lösungen“ oder neue „Produkte“ kommuniziert, die einfach und toll zu vermarkten sind (z. B. Fett-Weg-Spritze (in Deutschland
nicht zugelassen), Titanimplantate – mittlerweile wieder vom Markt
verschwunden, etc.).
Für den Patienten führte das immer zu mehr „Qual
der Wahl“. Zugleich stiegen auch die Zahlen an Meldungen, die über „Fehleingriffe“ bzw. „Kunstfehler“ berichteten.
Oftmals wird nur über die schönen Seiten berichtet. Die Gefahren
werden diskret verschwiegen und übergangen. Persönliche und
finanzielle Folgen werden dem Patienten vorenthalten. Zu den gravierendsten
Folgeschäden gehören Verbrennungen und Narben durch Lasertherapie,
verrutschte und aufgeplatzte Brustimplantate, Atemschwierigkeiten nach
Nasenkorrekturen, Bauchdellen oder sogar ins Komma geratene Patienten
nach Fettabsaugungen.
Die exakte Anzahl von ärztlichen Kunstfehlern ist
jedoch deshalb nicht ermittelbar, weil die Patienten in vielfacher Weise
aus Scham darauf verzichten, die behandelnden Ärzte in Rechenschaft
zu ziehen oder gar mit diesen eine außergerichtliche Einigung erzielen.
Gerade Letzteres geschieht nicht selten, da der Arzt durch diese Möglichkeit
nicht um seinen Ruf bangen muss.
Das Sozialgesetzbuch V sagt: „Versicherte haben
einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine
Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten
oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V)“. „Die
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein; sie dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsträger
nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 SGB
V)“.
Zugleich sagt die Rechtssprechung auch eindeutig: „Ein
regelwidriger Körperzustand ohne entstellende Wirkung und ohne wesentliche
Funktionseinschränkung ist auch dann nicht als Krankheit zu werten,
wenn er eine psychische Belastung darstellt, die ihrerseits zu einer
behandlungsbedürftigen, psychischen Erkrankung geführt hat“.
Somit haben die Patienten selbst die Korrekturkosten zu tragen oder sie
müssen sich mit dem Ergebnis abfinden.
Es wird immer schwieriger, den geeigneten Spezialisten
für den geplanten Eingriff zu finden. Die Arztwahl ist die Grundlage
einer erfolgreichen Behandlung bzw. Veränderung.
Unsere Team hat sich im Jahre 2000 Gedanken über
diese Entwicklung gemacht und nach einer Entwicklungszeit von knapp
2 Jahren unseren Mindestanforderungskatalog erstellt.
Wir stehen Ihnen gerne unter unserer
kostenfreien Hotline unter 0911-98206222
für weitere Informationen und Beratung zum Thema Kosmetische Chirurgie in Bayern zur Verfügung.
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